DANKE für die finanzielle

Unterstützung der Krankenkassen

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Danke für die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen

Das Gesetz zur Selbsthilfeförderung, das im April 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, hatte Auswirkungen auf die Budgetverteilung und bedingte eine Änderung des Förderverfahrens. Ab dem Jahr 2020 werden die Fördermittel wie folgt aufgeteilt: 70 % für die Pauschalförderung und 30 % für die Projektförderung. Diese Budgetverschiebung wurde bei der diesjährigen Antragsstellung berücksichtigt.

Der Kreuzbund Diözesanverband Essen e.V. hat gemäß den neuen Vorgaben für das Jahr 2021 seine Anträge für Pauschalförderung Teil I und Teil II nach § 20 h SGB V bei den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden in NRW eingereicht.

Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung Teil I erhielten wir von den Krankenkassen/-verbänden in NRW im Jahr 2021 als Pauschalförderung einen Betrag von 20.053,64 Euro.

Ebenfalls im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung Teil II wurde uns eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 20.270,- EUR avisiert. Erhalten haben wir davon eine Abschlagszahlung für die Seminar- und Weiterbildungsarbeit in Höhe von 14.189,- EUR.

Der Restbetrag wird uns nach Vorlage des Verwendungsnachweises (Januar 2022) überwiesen.

Die angeschlossenen Krankenkassen, die diese Förderung ermöglichen, sind folgende:

Krankenkassen

Die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen ermöglicht es, unsere satzungsgemäßen Aufgaben sowie Tätigkeiten und Projekte in den unterschiedlichsten Bereichen der Suchtkranken-Selbsthilfe anzubieten und durchzuführen. Die Gelder werden – um nur einige Dinge beispielhaft zu nennen – anteilig verwendet für: Satzungsgemäße Gremiensitzungen; themenbezogene Arbeitssitzungen zu unterschiedlichen fachlichen und aktuellen Entwicklungen in der Sucht-Selbsthilfe, Erstellung von Verbandsmedien; Angebote im Seminarwesen allgemein.

Alle Fördermittel werden den Zuwendungsbestimmungen entsprechend verwendet und kommen in voller Höhe der ehrenamtlichen Verbandsarbeit zugute.

Die zuständigen Stellen der Krankenkassen und Krankenkassenverbände haben gerade in diesen besonderen Zeiten der Corona-Pandemie eine sehr praxisgerechte, lösungsorientierte und unterstützende Haltung der Sucht-Selbsthilfe gegenüber gezeigt. Hierfür möchten wir uns sehr herzlich bedanken.

Essen, 24.09.2021

Ursula Barnberg, Geschäftsführerin