DANKE für die finanzielle

Unterstützung der Krankenkassen

   Das Gesetz zur Selbsthilfeförderung, das im April 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, hatte Auswirkungen auf die Budgetverteilung und bedingte eine Änderung

   des Förderverfahrens. Ab dem Jahr 2020 werden die Fördermittel wie folgt aufgeteilt: 70 % für die Pauschalförderung und 30 % für die Projektförderung. Diese Budgetverschiebung wurde

   bei der diesjährigen Antragsstellung berücksichtigt.

   Der Kreuzbund Diözesanverband Essen e.V. hat gemäß den neuen Vorgaben für das Jahr 2024 seine Anträge für Pauschalförderung Teil I und Teil II nach § 20 h SGB V

   bei den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden in NRW eingereicht.

    Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung Teil I erhielten wir von den Krankenkassen/-verbänden in  NRW im Jahr 2024 als Pauschalförderung

   einen Betrag von 21.422,65 EUR.

   Ebenfalls im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung Teil II wurde uns eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 27.044,65 EUR avisiert. Erhalten

   haben wir dann eine Summe von 28.988,83 da die Ausgaben für unsere Seminare/ Gruppenleiterausbildung höher ausgefallen sind.

  Die angeschlossenen Krankenkassen, die diese Förderung ermöglichen, sind folgende:

Krankenkassen

         Die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen ermöglicht es, unsere satzungsgemäßen Aufgaben sowie Tätigkeiten und Projekte in den unterschiedlichsten Bereichen

        der Suchtkranken-Selbsthilfe anzubieten und durchzuführen. Die Gelder werden – um nur einige Dinge beispielhaft zu nennen – anteilig verwendet für: Satzungsgemäße

       Gremiensitzungen; themenbezogene Arbeitssitzungen zu unterschiedlichen fachlichen und aktuellen Entwicklungen in der Sucht-Selbsthilfe, Erstellung von Verbandsmedien;

       Angebote im Seminarwesen allgemein.

      Alle Fördermittel werden den Zuwendungsbestimmungen entsprechend verwendet und kommen in voller Höhe der ehrenamtlichen Verbandsarbeit zugute.

      Die zuständigen Stellen der Krankenkassen und Krankenkassenverbände haben eine sehr praxisgerechte, lösungsorientierte und unterstützende Haltung der

     Sucht-Selbsthilfe gegenüber gezeigt. Hierfür möchten wir uns sehr herzlich bedanken.

      Essen, 25.02.2025

     Ursula Barnberg, Geschäftsführerin

     Monika Drabiniok, Kassiererin